Ihr Weg zu uns
AO-SF
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache unterrichtet wird, stellen Sie als Erziehungsberechtigte bei der zuständigen Grundschule einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF), der dann von zwei Lehrkräften (jeweils von der zuständigen Grundschule und Förderschule) geprüft wird.
Im Rahmen dieses Verfahrens findet auch gegebenenfalls eine ärztliche Untersuchung beim Gesundheitsamt statt. Die Lehrkräfte informieren Sie ausführlich über die Ergebnisse der Überprüfung und beraten Sie bei Ihrer Schulwahl.
Das Schulamt stellt aufgrund der Überprüfung gegebenenfalls den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf fest und schlägt die geeigneten Förderorte vor. Ihre Wünsche und Überzeugungen als Eltern sind in diesem Verfahren von besonderer Bedeutung.
Informationsabend
Möchten Sie unsere Schule, unsere sonderpädagogische Arbeitsweise und besonderen Fördermöglichkeiten persönlich kennenlernen, stehen wir Ihnen für Gespräche gerne zur Verfügung.
Oder nehmen Sie an unserem jährlichen Informationsabend teil. Hier haben Sie die Möglichkeit, unsere Einrichtung zu erkunden, Lehrkräfte kennenzulernen und offene Fragen zu klären.
Unser Informationsabend findet jedes Jahr in der Woche vor den Herbstferien statt (Dienstags oder Mittwochs).
Der Landesverband NW der Eltern und Förderer sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher hat einen Ratgeber für betroffene Erziehungsberechtigte herausgegeben. Schauen Sie ihn sich gerne an.